Die private Arbeitsvermittlung unterstützt die Arbeit der Arbeitsagenturen und hilft schnell und effizient offene Stellen durch qualifizierte Kräfte zu besetzen. Ein Vermittlungsgutschein soll den Zugang zu dieser Dienstleistung erleichtern.
Er ermöglicht Arbeitsuchenden mit Anspruch auf Arbeitslosengeld, im Rahmen ihrer Eigenbemühungen um eine Arbeitsstelle auf Kosten der Agentur für Arbeit einen oder mehrere private Arbeitsvermittler gleichzeitig einzuschalten. Auch arbeitsuchende erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II können einen Vermittlungsgutschein erhalten.
Der Vermittlungsgutschein kann bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter (SGB II) unter Angabe der Kundennummer persönlich, telefonisch oder schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) beantragt werden.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins ist u.a. eine sechswöchige Dauer der Arbeitslosigkeit. Diese muss in einem Zeitraum von drei Monaten vor dem Antrag auf einen Vermittlungsgutschein liegen. Ein Vermittlungsgutschein kann auch während oder unmittelbar nach einer Beschäftigung in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder Arbeitsgelegenheit (SGB II) ausgestellt werden.
Viele Agenturen der privaten Arbeitsvermittlung besitzen gute Kontakte zu Unternehmen und leiten Bewerbungen an Ihre Auftraggeber weiter, die den Anforderungen der Auftraggeber und den Wünschen der Bewerber am nächsten kommt.
Durch diese Arbeitnehmer/ Arbeitgeber Verifizierung sind in der Vergangenheit langfristige Beschäftigungsverhältnisse entstanden, wodurch die Kosten für Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen sich bei den Arbeitggebern optimiert haben.
Ein guter Grund sich als Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertrauensvoll an eine Agentur der privaten Arbeitsvermittler zu wenden.
Jobangebote von registrierten Arbeitgebern der privaten Arbeitsvermittler
Sicherheitsfachkraft 34a in Essen, Duisburg, Mülheim, Bochum, Düsseldorf, Köln, Aachen, Dortmund, Oberhausen, Mönchengladbach
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